Wenn Sie als Werbetexter eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, so sollten Sie sich mit verbraucherfreundlichen Bedingungen im Vertrag vertraut machen. Denn nicht alle Assekuranzen sind hier wirklich entgegenkommend.
- Dazu gehört auch, dass es keine oder nur lange Meldefristen gibt. Damit wird verhindert, dass die Rentenzahlungen zum Teil einbehalten werden, weil der Versicherte die Meldung der Berufsunfähigkeit nicht rechtzeitig abgegeben hat
- Der Prognosezeitraum sollte auf sechs Monate verkürzt sein, außerdem sollte der normale Arzt als befähigt gelten, die Prognose der Berufsunfähigkeit zu stellen. Möglich sollte zudem die rückwirkende Anerkennung sein. Denn wer krankgeschrieben wird, hofft in der Regel erst einmal auf Besserung und wohl kaum jemand geht von Vornherein davon aus, dass diese nicht eintreten wird.
- Vor allem im Kleingedruckten finden sich häufig Formulierungen, die einem Versicherungen nur zum Nachteil gereichen. Wichtig ist zum Beispiel der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Ist diese nicht ausdrücklich im Vertrag genannt, kann die Versicherung davon auch keinen Gebrauch machen. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollte sich auch auf Nachprüfungen beziehen.